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Gründung Stadt Kallenhardt

Gründung Stadt Kallenhardt

Ereignis-Datum: 1. Januar 1295

Landmarschall Johann von Plettenberg gründete die Stadt Kallenhardt und veranlasst die ländlichen Siedler, in die neue Stadt zu ziehen und damit Bürger zu werden. Die Kirche Ostervelde wird auf die Bergkuppe transferiert und dem Hl. Klemens geweiht. Der Flurname Klusenkirchhof hält die Erinnerung an den Standort der alten Kultstätte bis auf den heutigen Tag wach. Plettenberg vereinigte 30 wüst liegende, zum Haupthof Ostervelde gehörige Bauernstellen, verlieh jedem Inhaber eine freie Solstätte in der Stadt und siedelte außerdem 25 Neubürger an, denen er je 25 Morgen aus dem benachbarten Wald zu rodendes Ackerland anwies, um die Zahl der wehrfähigen Bürger zu erhöhen. Denn eben dies war die Absicht des Gründers, einen bereits vorhandenen Stützpunkt weiter auszubauen.

Die Neubürger schlossen eine Ringmauer um die Stadt und errichteten 3 Tore. Das am Kreuzungspunkt der Kirch- und Burgstraße erbaute wehrhafte Rathaus wurde der politische und gesellschaftliche Mittelpunkt. Die längste Strecke der Stadtmauer zwischen dem Niederen und dem Burgtor wurde noch besonders durch einen festen Turm gesichert, der zugleich als Haftkammer diente. Er hieß nach einem Bürgergeschlecht später Lubleisturm und war vor einigen Jahrzehnten in seinen Trümmern noch erkennbar.

Das Privileg der Städte gegenüber dem Lande bestand in eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Man wählte jährlich 2 Bürgermeister und 4 Ratsherren. Aus ihrer Mitte wurden 2 Kirchenprovisoren bestimmt, die den Pastor zu beraten hatten. Die Stadt bemühte sich im Laufe der Zeit nicht ohne Erfolg um Erweiterung ihres Einflusses auf die Verwaltung des Kirchenvermögens. Im übrigen blieb der Abt in Grafschaft oberster Kirchherr, der die Pfarrer berief, die an ihn beim Amtsantritt eine bestimmte Summe zu zahlen hatten.

Das Magistratsgericht entschied nach Gewohnheitsrecht in Zivilsachen, besonders in Sterbe- und Erbsachen, übte die Polizeigewalt aus und wirkte mit bei der Voruntersuchung von Verbrechen. Der landesherrliche kurfürstliche Richter dagegen leitete das peinliche Halsgericht in der Stadt und kontrollierte auch den städtischen Etat.

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