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die erste Erblandsvereinigung

Datum Chronikeintrag: 1. Januar 1463

schlossen die beiden Landstände des Herzogtums Westfalen, Ritterschaft und Städte, zu denen auch Kallenhardt gehörte, die erste Erblandsvereinigung, die ihnen das bedeutende Recht der Bewilligung von Steuern gewährte.

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